Offizielle EU-Mitteilung Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der EU verkauft werden. Verkäufer haften für Vertragswidrigkeiten und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder Erstattung anbieten.